Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

MONITORINGtoGO als „monitoring as a service“ ist ein cloudbasierter Service der Messfeld GmbH in Kooperation mit Anbietern von Digitalen Services und dazu notwendiger Hard- und Softwarekomponenten. Die Services und Hard- und Softwarekomponenten sind in technischen Spezifikationen und Handbüchern beschrieben. Die Leistung setzt sich aus einer Lieferung, der Bereitstellung von Digitalen Diensten, der Bereitstellung von Kommunikationsleistungen und Servicedienstleistungen zusammen. Im Folgenden wird die gesamte Leistung MONITORINGtoGO Service  bzw. in der Kurzform nur Service genannt.

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Messfeld GmbH als Serviceanbieter und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Serviceanbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Serviceanbieters haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

2.2 Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten. 

2.3. Die Angebote der Messfeld GmbH sind freibleibend.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss 

3.1 Zustandekommen eines Servicevertrages zu MONITORINGtoGO als „monitoring as a service“

3.1.1 Durch Kauf eines der angebotenen MONITORINGtoGO Hard- und Software, sowie Service Paketes kommt es zu einem MONITORINGtoGO Service Vertrag. Das Service kann über den Webshop www.monitoringtogo.com der Messfeld GmbH oder durch einen Partner der Messfeld GmbH oder direkt bei der Messfeld GmbH zustande kommen.

3.1.2. „Monitoring as a service“ gilt mit dem Servicepreis für die Servicezeit. Die Mindestservicezeit beträgt 12 Monate, danach verlängert sich das Service laufend für weitere 12 Monate.

3.1.3.  Die Servicegebühr ist im Voraus zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist Messfeld berechtigt, die Lieferung zu unterbrechen bzw. einzustellen und die Rückgabe der Komponenten zu MONITORINGtoGO auf Kosten des Servicenehmers einzufordern. Eine Leistungsunterbrechung führt nicht zu einer Servicezeitunterbrechung.

3.2. Bestellvorgang im Online Shop

3.2.1.Der Kunde kann aus dem Sortiment des Serviceanbieters Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

3.2.2 Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

3.2.3. Der Serviceanbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Serviceanbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Serviceanbieter das bestellte Produkt innerhalb von 7 Tagen digital versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 7 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat. Die Annahme kann ferner durch eine seitens des Serviceanbieters an den Kunden gerichtete Zahlungsaufforderung und spätestens durch den Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande kommen. Im Fall mehrerer Annahmevorgänge ist der früheste Annahmezeitpunkt maßgeblich. Nimmt der Serviceanbieter das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Kunde wird nicht mehr an sein Angebot gebunden.

3.2.4. Sollte der Serviceanbieter eine Vorauskassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Serviceanbieter eingegangen ist, tritt der Serviceanbieter vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Serviceanbieter keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Kunden und den Serviceanbieter ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorauskassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

4. Preise und Versandkosten
4.1. Alle Preise, die auf der Website des Serviceanbieters angegeben sind, enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Es gelten die vereinbarten Preise und Rabatte zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Servicevertrages und für die vereinbarte Servicelaufzeit.

4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Serviceanbieter für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Kunden auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

4.3 Die Preise enthalten, wenn nicht gesondert ausgewiesen, keine Kosten für Montage oder ähnliches. Diese werden getrennt vereinbart und nach Aufwand verrechnet.

4.4. Soweit nichts Anderes in der Auftragsbestätigung geregelt ist, erfolgt die Zahlung in Euro durch ein vor der Lieferung zu erstellendes, unwiderrufliches Akkreditiv, das auch Teillieferungen erlaubt. Alle Kosten hierfür gehen zu Lasten des Kunden. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug  sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu verrechnen.  

4.5. Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit

5.1. Die Lieferung erfolgt nur in Österreich und Deutschland.

5.2. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.  Die Einhaltung der Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere die Befüllung der Stammdaten für die Konfiguration von Sensoren und Gateways. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen entsprechend.

5.3. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Kunden trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Serviceanbieter vom Vertrag zurücktreten. Gegebenenfalls geleistete Zahlungen werden dem Kunden abzüglich der Kosten für die Zustellung unverzüglich erstattet.

5.4. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Serviceanbieter mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Serviceanbieter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Serviceanbieter den Kunden unverzüglich informieren und ihm gegebenenfalls die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Serviceanbieter dem Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

5.5. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

5.6 Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf die Kunden übergeht, sobald der Serviceanbieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Die angegebenen Lieferdaten und Fristen sind vorbehaltlich anderweitiger Zusagen und Vereinbarungen keine Fixtermine. 

5.7 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Serviceanbieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Serviceanbieter gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist der Serviceanbieter  berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer sind auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von dem Serviceanbieter zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Kunde ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Kunden nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit dem Serviceanbieter durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

 5.8. Die digitalen Services werden gemäß den technischen Spezifikationen festgelegten Merkmalen und Funktionalitäten und auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bereitsteller der Plattformen zu Verfügung gestellt. Die Anbieter der digitalen Dienste sind bemüht die Dienste vorbehaltlich betrieblicher Anforderungen einschließlich Wartung und Sicherheit zur Verfügung zu stellen.

6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.

6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, gelten die jeweiligen vereinbarten Zahlungskonditionen.  Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.

6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Serviceanbieter nicht aus.

6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Serviceanbieter  anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

7. Kündigung

7.1. Die Mindestbezugsdauer beginnt mit Lieferung der Komponenten zu MONITORINGtoGO. Es gilt das Datum des Versandlieferscheins. Bei Teillieferungen kommt es zur Splittung der Mindestbezugsdauer.

7.2. Der Servicevertrag zu MONITORINGtoGO hat eine Mindestservicedauer von 12 Monaten und verlängert sich danach jährlich um weitere 12 Monate. Der Service kann 1 Monat vor Ablauf der Mindestservicedauer oder 1 Monat vor Ablauf der Serviceverlängerung schriftlich gekündigt werden.  Bei nicht fristgerechter schriftlicher Kündigung verlängert sich der Service zu den entsprechend dann gültigen Bedingungen um ein Jahr. Als Stichtag der Kündigung gilt das Eintreffdatum der Kündigung und Bestätigung durch Messfeld.

8. Verpflichtungen zum Servicevertrag

8.1. Die Messfeld GmbH verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Komponenten zu MONITORINGtoGO für die vereinbarte Servicezeit zu überlassen.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Komponenten zu MONITORINGtoGO nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sorgfältig zu beachten und das Service vereinbarungsgemäß zu zahlen, die Servicegegenstände ordnungsgemäß zu behandeln und beim Ablauf der Servicezeit  gesäubert zurückzugeben.

8.3. Die bei Lieferung enthaltenen SIM Karten dürfen nicht zweckentfremdet werden. Geltende Telekommunikationsgesetze sind in jeder Hinsicht zu berücksichtigen und einzuhalten.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart, bleibt die gelieferte Ware zu MONITORINGtoGO im Eigentum der Messfeld GmbH.

9.2. Nach Ablauf des Servicevertrages, aus welchen Gründen auch immer, sind die Komponenten an die Messfeld GmbH gesäubert zu
retournieren. Der  Kunde ist verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die die Messfeld GmbH zum Schutze des Eigentumsrechts oder eines sonstigen an dessen Stelle tretenden Rechts am Liefergegenstand treffen

9.3. Nicht im Servicevertrag enthalten sind die Bewertung der Daten, manuellen Überwachung oder Analyse der Daten. Diese liegt in der Verantwortung des Kunden. Für Serviceleistungen wie Analyse und Bewertung der Daten ist der Abschluss einer gesonderten Vereinbarung notwendig.

10. Sachmängelgewährleistung und Garantie

10.1. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht innerhalb von 3 Monaten erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.  

10.2. Eine Garantie besteht bei den vom Serviceanbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

10.3. Hat der Kunde die mangelhafte Sache im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Serviceanbieter, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung und unbeschadet der übrigen Gewährleistungspflichten, im Rahmen der Nacherfüllung nicht verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Dementsprechend ist der Serviceanbieter auch nicht zum Ersatz von Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache im Rahmen eines Rückgriffs durch den Kunden im Rahmen der Lieferkette (d.h. zwischen dem Kunden und seinen Kunden) verpflichtet.

10.4. Messfeld übernimmt keine Gewähr für die Nutzbarkeit der Ergebnisse der Services für den jeweiligen Zweck des Kunden. Messfeld gewährleistet vor allem nicht, dass die Leistungen und die Ergebnisse ausfallsicher, ununterbrochen und/oder fehlerfrei sind. 

10.5.  Die Services werden auf der Grundlage von Netzen, Diensten und/oder Komponenten von Drittbetreibern oder Lieferanten bereitgestellt. Messfeld übernimmt alle zumutbaren Anstrengungen um die für die Erbringung der Services erforderliche Verfügbarkeit der Konnektivität aufrechtzuerhalten. Messfeld übernimmt keine Haftung für Ausfälle und Störungen die auf Ausfälle in den öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder auf fehlerhafte Produkte und Störungen der Lieferanten beruhen.

10.6. Für den Fall, das ein Umstand höherer Gewalt die Vertragserfüllung erheblich erschwert oder die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verhindert oder unmöglich macht, haftet Messfeld GmbH nicht. Als höhere Gewalt gelten alle für Messfeld, deren Partner oder auch dem Kunden nicht vorhersehbare Ereignisse. 

10.7.  Soweit Messfeld durch höhere Gewalt an der Erbringung der vertraglichen Leistungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverletzung und etwaige vertragliche Fristen verlängern sich entsprechend um einen angemessenen Zeitraum. 

10.8. Werden ohne Verschulden der Messfeld GmbH die gestellten Komponenten zu MONITORINGtoGO am Einsatzort beschädigt oder geraten sie ohne das Verschulden der Messfeld GmbH in Verlust, so ist der Kunde zum Ersatz dieser Schäden verpflichtet. Schäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, bleiben außer Betracht.

11. Haftung
11.1. Für eine Haftung des Serviceanbieters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

11.2. Der Serviceanbieter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

11.3. Ferner haftet der Serviceanbieter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Serviceanbieter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Serviceanbieter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

11.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.5. Soweit die Haftung des Serviceanbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

12. Datenschutz

12.1. Personenbezogene Daten

12.1.1.Der Kunde ist einverstanden, dass von ihm mit – oder im Zusammenhang mit – dem Auftrag erhaltene personenbezogene Daten zur Be-/Verarbeitung und Auswertung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert werden.

12.1.2. Informationen darüber, wie Messfeld GmbH personenbezogene Daten im Rahmen des Servicevertrages und andere Zwecke sammelt, verarbeitet und speichert, sind in der jeweils gültige Fassung der Datenschutzbestimmungen  zu finden.

12.1.3. Die Messfeld GmbH behält sich die Ablehnung eines Kunden ohne Nennung von Gründen vor.

12.2. Nicht personenbezogene Daten

12.2.1. Der Kunde stellt die für die Erbringung der Leistung notwendigen Daten, wie Strukturen und Benennungen gemäß des Servicevertrages  bereit.

12.2.2. Der Kunde darf nicht Daten zur Verfügung stellen, ohne dafür befugt zu sein und durch die Nutzung in irgendeiner Weise gegen geltendes recht verstoßen oder rechtswidrig verhalten.

12.2.3. Die Services erfolgen auf der Grundlage von nicht personenbezogenen Daten und werden vom Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde  ist einverstanden, dass Daten für die Verbesserung der Dienste und Weiterentwicklung der Services, auch unter Einsatz von künstlicher Intelligenz, verwendet werden. Dies gilt auch im Kündigungsfall.

12.2.4.Es werden geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, um die Daten zu schützen.

12.3. Speicherung des Vertragstextes
12.3.1.. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Serviceanbieter ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.

12.3.2 Der Serviceanbieter sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.

12.3.3. Kunden die Unternehmer sind, können die Vertragsunterlagen per E-Mail, schriftlich oder Verweis auf eine Onlinequelle erhalten.

13. Exportkontrolle

13.1. Für alle getätigten Geschäfte hält der Kunde die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften und -gesetze der Europäischen
Union, der Vereinigten Staaten von Amerika und andere Rechtsordnungen ein.

14. Schlussbestimmungen
14.1. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. 

14.2. Die Vertragssprache ist deutsch.

14.3.Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Messfeld GmbH sachlich
zuständige Gericht.

14.4.Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Webseite von Messfeld GmbH und der Webseite zu MONITORINGtoGO abrufbar. Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse bindend. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungsverpflichtungen werden seitens des Kunden toleriert. 

14.5.Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen

 

Messfeld GmbH /

MONITORINGtoGO